Abgeltungssteuer

Sparer, die ihr Geld in Form von Bankeinlagen, Aktien, Anleihen, Fonds oder Zertifikaten anlegen, müssen die Abgeltungssteuer zahlen. Seit 2009 wird die Abgeltungssteuer für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne, sogenannte Kapitaleinkünfte, erhoben. Die Abgeltungssteuer beläuft sich auf einen pauschalen Satz von 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags. In Deutschland werden die Steuern auf Kapitalerträge automatisch von der Bank an das Finanzamt abgeführt, wodurch die entsprechende Steuerlast beglichen wird. Daher wird diese Steuer als Abgeltungssteuer bezeichnet. Wenn die Steuern nicht mehr automatisch abgeführt werden, spricht man von Kapitalertragsteuer.

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