Unterliegen die Kapitalerträge der steuerlichen Teilfreistellung?

Da die für die Unternehmen erworbenen Fondsanteile ihren Anlagefokus auf Fremdkapitalanlagen, insbesondere kurzlaufende Anleihen, haben, werden die steuerlichen Anlagegrenzen für die Vermittlung einer steuerlichen Teilfreistellung nicht erreicht. Die erzielten Kapitalerträge sind daher in vollem Umfang zu versteuern.

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