Unterliegen die Kapitalerträge dem Kapitalertragsteuerabzug?

Die für die Unternehmen erworbenen Fondsanteile werden von unserem Partner Finax verwahrt und verwaltet. Daher unterliegen die erzielten Kapitalerträge nicht dem Kapitalertragsteuerabzug und müssen von den anlegenden Unternehmen im Rahmen der Steuererklärung unbedingt angegeben werden.

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