Muss ich die Vorabpauschale berücksichtigen?

Ja, die Vorabpauschale findet auch bei Unternehmen Anwendung. Allerdings ist UnitPlus ist zur automatischen Abführung der Steuerbelastung auf die Vorabpauschale an das Finanzamt verpflichtet und wird dazu gegebenenfalls automatisch Fondsanteile veräußern. Für Sie fällt kein zusätzlicher Aufwand an.

Die Vorabpauschale ist eine vom Gesetzgeber eingeführte Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds und basiert auf der Verzinsung von Bundeswertpapieren (mit jährlichen Kuponzahlungen und einer Restlaufzeit von 15 Jahren). Die Vorabpauschale entspricht dem Ertrag langfristiger und sicherer Anlagen und soll eine jährliche Mindestbesteuerung sicherstellen. Sie berechnet sich aus 70% des Basiszinses eines Jahres multipliziert mit dem Rücknahmepreis der Fondsanteile zu Jahresbeginn. Sie fällt auf alle Fondsanteile an, die zum Jahresende im Bestand sind, d.h. auf den Liquiditätsbestand eines Anlegers zum 31. Dezember eines Jahres. Die Vorabpauschale ist auf die tatsächliche Wertentwicklung der Fondsanteile eines Jahres begrenzt und wird bei unterjährigem Erwerb auch nur anteilig berechnet. Für das Jahr 2024 betrug der Basiszins 2,29%, für das Jahr 2025 beträgt der Basiszins 2,53%. Die Vorabpauschale fließt nicht in Geld zu, sondern wird als fiktiver Ertrag ohne Geldzufluss zu Beginn des Folgejahres besteuert, d.h. die Vorabpauschale 2025 wird zu Beginn des Jahres 2026 besteuert.

War diese Antwort hilfreich?

Du hast weitere Fragen, die du hier nicht beantwortet bekommst?
Kontakt