Muss ich die Vorabpauschale berücksichtigen?
Ja, die Vorabpauschale findet auch bei Unternehmen Anwendung.
Allerdings ist UnitPlus ist zur automatischen Abführung der
Steuerbelastung auf die Vorabpauschale an das Finanzamt
verpflichtet und wird dazu gegebenenfalls automatisch Fondsanteile
veräußern. Für Sie fällt kein zusätzlicher Aufwand an.
Die Vorabpauschale ist eine vom Gesetzgeber eingeführte
Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds und basiert auf der
Verzinsung von Bundeswertpapieren (mit jährlichen Kuponzahlungen
und einer Restlaufzeit von 15 Jahren). Die Vorabpauschale
entspricht dem Ertrag langfristiger und sicherer Anlagen und soll
eine jährliche Mindestbesteuerung sicherstellen. Sie berechnet
sich aus 70% des Basiszinses eines Jahres multipliziert mit dem
Rücknahmepreis der Fondsanteile zu Jahresbeginn. Sie fällt auf
alle Fondsanteile an, die zum Jahresende im Bestand sind, d.h. auf
den Liquiditätsbestand eines Anlegers zum 31. Dezember eines
Jahres. Die Vorabpauschale ist auf die tatsächliche
Wertentwicklung der Fondsanteile eines Jahres begrenzt und wird
bei unterjährigem Erwerb auch nur anteilig berechnet. Für das Jahr
2024 betrug der Basiszins 2,29%, für das Jahr 2025 beträgt der
Basiszins 2,53%. Die Vorabpauschale fließt nicht in Geld zu,
sondern wird als fiktiver Ertrag ohne Geldzufluss zu Beginn des
Folgejahres besteuert, d.h. die Vorabpauschale 2025 wird zu Beginn
des Jahres 2026 besteuert.
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